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im notfall vor ort
Für Sie als Fahrgast haben wir die Voraussetzungen dafür zusammengetragen, dass eine Krankenfahrt als solche berechnet werden kann.
Grundsätzlich gilt hierbei bis auf die weiter unten genannten Ausnahmen:
Wird eine Fahrt als Krankenfahrt gewertet, bezahlen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von 10% des regulären Fahrpreises (Mindestsumme: 5,00 €/ Höchstsumme: 10,00 €). Der Betrag muss in diesem Fall bar beim Fahrer bezahlt werden.
a) ambulante operationen
b) dialysepatienten
c) strahlen-/ chemotherapie
d) fahrten zu stationären behandlungen
wussten Sie schon, dass
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